Courts and Tribunals Services versprechen Verzögerungen, die bis Weihnachten behoben sein werden

Die Law Society von England und Wales hat sich mit dem HM Courts and Tribunals Service (HMCTS) getroffen, um die anhaltenden Verzögerungen bei der Bewilligung des Nachlassverfahrens zu erörtern.

HMCTS hat die November-Frist verpasst. In einem Treffen mit der Anwaltskammer teilte der Dienst mit, dass Nachlassbewilligungen derzeit etwa vier Wochen dauern. Bis Weihnachten sollten es jedoch zwei Wochen sein. HMCTS arbeitet auch daran, gestoppte Anwendungen zu löschen, da diese das System blockieren.

Neues zentrales Zentrum in Birmingham

HMCTS sagte, Anwälte und Laien sollten sich nicht länger mit Nachlassanfragen an lokale Register wenden. Das System wurde nun zentralisiert und Anfragen sollten an das Birmingham Courts and Tribunal Service Center gerichtet werden, das die Serviceansprüche für alle Anfragen bearbeiten können. Ab Montag 2 Dezember ist das Birmingham Center von Montag bis Freitag von 8am-8pm und samstags von 8am-12pm geöffnet.

Andere Pläne beinhalten eine Online-Nachlassbewerbung auf Walisisch in 2020 und die Ausgabe von zweisprachigen walisisch / englischen Nachlassbewilligungen.

Anwälte hatten Verzögerungen von mehr als drei Monaten nach der Installation neuer Software im Frühjahr gemeldet. Dies wurde noch verstärkt durch den Versuch, der geplanten Erhöhung der Nachlassgebühren, die im April durchgeführt werden sollte, einen Schritt voraus zu sein.

HMCTS berichtet, dass einige 450-Firmen sich jetzt für das Online-System angemeldet haben.

Was ist eine Nachlassgewährung?

Eine Nachlassgewährung ist ein juristisches Dokument, das es einem Testamentsvollstrecker ermöglicht, den Nachlass einer verstorbenen Person zu verwalten. Dies beinhaltet die Verteilung ihres Vermögens an ihre rechtmäßigen Begünstigten. Um mit den Bankkonten eines Verstorbenen umgehen zu können, benötigen Sie die rechtliche Befugnis zum Handeln - beispielsweise die Gewährung von Nachlass.

Wenn ein Nachlass weniger als £ 10,000 wert ist, ist eine Bewilligung des Nachlasses nicht erforderlich. Es ist auch nicht notwendig, dass jemand alles gemeinsam mit einer anderen Person besaß, wenn das Eigentum auf diese Person übergeht.

Um eine Bewilligung des Nachlasses zu beantragen, muss der Tod zuerst registriert werden. In England und Wales muss dies innerhalb von fünf Tagen erfolgen. In Schottland sind es acht Tage.

Anschließend wird der Nachlass einschließlich einer Immobilienbewertung bewertet. Nachlassgebühren entfallen, wenn ein Nachlass weniger als £ 5,000 wert ist.

 

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