Ehemaliges Modell bestellt, um £ 2.2m zu Erben des verstorbenen Freundes zurückzugeben

Das Berufungsgericht hat entschieden, dass ein ehemaliges Modell die 2.2 Millionen Pfund zurückgeben muss, die sie von ihrem ehemaligen Freund, einem Schweizer Bankier, geerbt hat.

Stattdessen geht das Geld an seine Kinder. The Daily Telegraph Hilary Harrison-Morgan habe das Geld geerbt, als ihr Partner Dr. Rainer Kahrmann 2014 plötzlich verstarb. Das Ehepaar hatte zwei Söhne und war zusammen gewesen, nachdem sich Dr. Kahrmann 1991 von seiner Frau Christiane De Muller getrennt hatte zwei Kinder mit seiner Frau. Er war ein äußerst erfolgreicher Bankier, ein Kunstsammler und Uhrenexperte, der in den exklusivsten Vierteln Londons im Luxus lebte.

Als er 2014 starb, hatte er 4.4 Millionen Pfund aus Immobiliengeschäften in der Hauptstadt verdient. Die Deals gingen durch und Mrs. Harrison-Morgan erhielt die Hälfte des Geldes. Der Deal führte zu einer wütenden familiären Auseinandersetzung um das Erbe, als Dr. Kahrmanns Tochter Alice forderte, dass das Geld zurückgegeben und auf die vier Kinder aufgeteilt wird. Bisher hat der Fall 1 Million Pfund an Anwaltskosten gekostet.

High Court nahm ihre Seite

Frau Harrison-Morgan behauptete, das Geld sei ihr zu verdanken, da sie aus dem Luxushaus des Paares in Belgravia ausgezogen sei, damit es auf den Markt gebracht werden könne. Ursprünglich hatten Richter des Obersten Gerichtshofs die Seite von Frau Harrison-Morgan vertreten, doch später befanden hochrangige Richter des Berufungsgerichts, dass sie keinen Anspruch auf das Geld habe und dass es an die rechtmäßigen Erben von Dr. Kahrmann zurückgegeben werden müsse.

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Lord Justice Henderson sagte, der Nachlass des verstorbenen Bankiers sei berechtigt, angemessene Rechte an dem Teil des nächsten Erlöses aus dem Immobiliengeschäft geltend zu machen.

Frau Harrison-Morgan wurde auch verurteilt, die zusätzlichen Gerichtskosten in Höhe von mehr als einer halben Million Pfund zu bezahlen. Sie beabsichtigt jedoch, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen, damit das Geld nicht sofort gezahlt werden muss.

Letztes Jahr fand ein Prozess statt, in dem Alice Kahrmann und ihre Mutter Madame De Muller die Weigerung von Frau Harrison-Morgan, das Geld zurückzugeben, in Frage stellten. Ihre Klage wurde abgewiesen. Madame De Muller starb im Januar dieses Jahres und ließ ihre Tochter allein, um die Entscheidung als Verwalterin des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters anzufechten.

 

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