Die Witwe weigerte sich, gegen den Nachlass des verstorbenen Mannes Anspruch zu erheben

Diese Woche Gesetzblatt eine Geschichte über eine Witwe, die sich nach fast siebzehn Monaten zu spät gegen den Nachlass ihres verstorbenen Mannes weigerte.

Bei der Familienabteilung des High Court in der Rechtssache Cowan gegen Foreman & Ors sagte Justiz Mostyn, dass die Gerichte solche späten Anträge, bei denen es keine außergewöhnlichen Faktoren gab, ungünstig beurteilen würden.

Da es in diesem Fall keine solchen Faktoren gab, sagte der Richter, die Grenze der entschuldbaren Verspätung müsse höchstens in Wochen oder wenigen Monaten gemessen werden. Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass sie nicht auf die sechsmonatige Frist für Anträge nach dem Erbschaftsgesetz 1975 hingewiesen worden sei. Mit dem Willen ihres verstorbenen Mannes ging es ihr darum, dass sie die Struktur und Disposition nicht verstanden hat, da er den größten Teil seines Vermögens in zwei Trusts gesteckt hatte.

Das Sechsmonatslimit ist abgelaufen

Das Testament des Testaments wurde den Trusts im Dezember von 2016 gewährt. Daher war die 6-Monats-Grenze im Juni des folgenden Jahres abgelaufen. Der Antrag der Witwe unter Abschnitt 4 wurde jedoch erst im November vergangenen Jahres gestellt.

Justice Mostyn sagte, er bezweifle den Vorschlag einer "Stillstand" -Vereinbarung zwischen den beiden Parteien, die eine Fristverlängerung der Forderung zulasse. Die Anwälte der Witwe argumentierten, dies sei eine gängige Praxis, aber der Richter beharrte darauf, dass das Gericht und nicht die Parteien entscheiden sollten, welche Frist bei Erbschaftsansprüchen akzeptabel war.

Wenn es gesetzlich vorgeschriebene Fristen für die Verzögerung der Tätigkeit während der Verhandlungen geben sollte, sollten die Anträge rechtzeitig gestellt und das Gericht aufgefordert werden, das Verfahren auszusetzen, während die Verhandlungen fortgesetzt wurden.

Fristen für Erbansprüche

In zukünftigen Fällen sagte Justice Mostyn, dass privat vereinbarte Moratorien nicht als "Stoppen der Uhr" bei Verspätungen gelten. Die Fristen für Erbschaftsansprüche waren nicht nur zur Sicherstellung der Nachlassverwaltung gedacht, sondern auch, um den Stress und die Kosten weiterer Maßnahmen zu vermeiden. Sie schützten die Begünstigten vor veralteten Ansprüchen, ob ein Vermögen verteilt worden war oder nicht, und Gerichte sollten nicht durch veraltete Ansprüche belastet werden, die zu einem viel früheren Zeitpunkt hätten gestellt werden müssen.

Der Richter kam außerdem zu dem Schluss, dass der Antragsteller "praktisch keine Aussicht auf Erfolg" hatte, selbst wenn der Antrag vor Gericht gestellt worden war. Daher gab es keine triftigen Gründe für die Verzögerung und er lehnte die Erlaubnis für den Antrag ab.

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