Übertragbarer Null-Tarifband-Service
Wenn der Verstorbene am oder nach dem 9. Oktober 2007 verstorben ist und sein Ehegatte/Lebenspartner bereits verstorben ist, ohne die ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Nullzinsspanne vollständig auszunutzen, können die persönlichen Vertreter des Verstorbenen jeden ungenutzten Prozentsatz der Nullzinsspanne des verstorbenen Ehegatten übertragen und hinzufügen es auf die Nullzinsspanne des Verstorbenen an.
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Eine potenziell wertvolle Ersparnis bei der Erbschaftssteuer, die Sie nicht außer Acht lassen sollten!
Finder können die von der HMRC geforderten dokumentarischen Beweise vorlegen durch:
- Vorlage eines Heiratsnachweises.
- Nachweis, dass der Ehegatte bereits verstorben ist.
- Bestätigung, wer vom Nachlass des verstorbenen Ehepartners profitierte und ob ein Trust bestand oder nicht.
- Bestätigung, wer die persönlichen Vertreter des verstorbenen Ehegatten waren.
- Bestätigung, wie viel Prozent des Nullsatzbandes des verstorbenen Ehepartners verwendet wurden.
- Bestätigung des Standpunkts im Hinblick auf eine mögliche Änderungsurkunde zum Nachlass des verstorbenen Ehegatten.
Wir werden liefern:
- Eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde des Verstorbenen,
- Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners,
- Eine Kopie ihres Testaments und ihrer Nachlassbewilligung oder ihrer Verwaltungsbescheide oder eine Bestätigung, dass nichts aufgezeichnet wurde.
Regulärer Service – die Lieferzeit beträgt 10–14 Tage* | Priority-Service – die Lieferung kann 2–5 Tage dauern** | |
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Wenn Datum und Ort der Eheschließung und des Todes des Ehepartners bekannt sind | £ 65.00 + MwSt | £ 90.00 + MwSt |
Wenn Datum und Ort der Eheschließung und/oder der Tod des Ehegatten NICHT bekannt sind | £ 90.00 + MwSt | £ 110.00 + MwSt |
Heiratsurkunden und Sterbeurkunden (zum Selbstkostenpreis) | 9.25 £ (keine Mehrwertsteuer) | 23.40 £ (keine Mehrwertsteuer) |
Kopien von Testamenten/Zuschüssen | 10.00 £ (keine Mehrwertsteuer) | 10.00 £ (keine Mehrwertsteuer) |
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