Journal der Nachlassabteilung der Law Society, „Bona Vacantia Estates“

…[wenn eine Person ohne bekannte Angehörige gestorben ist und um mögliche künftige Beschwerden von Angehörigen zu vermeiden, indem man mit der Suche nach der Person zögert]… Curran schlägt eine alternative Vorgehensweise vor:

  • Vermeiden Sie unnötigen Zeitaufwand und unnötige Kosten.
  • Lassen Sie sich kostenlos beraten – wenden Sie sich frühzeitig an einen Genealogen und nutzen Sie ggf. eine Erfolgshonorarvereinbarung. Vereinbaren Sie bei Bedarf vorab den Provisionssatz.
  • Versuchen Sie, keine Nachlasskosten zu tragen, bis die nächsten Angehörigen ausfindig gemacht sind und formelle Anweisungen vorliegen.
  • Warten Sie, bis der Genealoge Einzelheiten zu den berechtigten Verwandten bekannt gibt.
  • Bieten Sie den ausfindig gemachten Angehörigen in gewohnter Weise Dienste an und erläutern Sie dabei Ihr bisheriges Engagement.
  • Beantragen Sie das Stipendium und verwalten Sie den Nachlass weiterhin. Es ist vielleicht erst sieben Tage her, seit Sie den Genealogen angerufen haben, und Sie können für Ihr schnelles und effizientes Handeln nur gelobt werden.

„Nächste Angehörige können oft in nur 24 bis 48 Stunden ausfindig gemacht werden“, sagt Curran. Und er fügt hinzu: „Ich habe noch nie einen Begünstigten erlebt, der nicht den Sinn und die Kosteneinsparungen darin erkannt hätte, eine Kanzlei zu beauftragen, die bereits über umfangreiche Kenntnisse über den Nachlass verfügt, und sie haben sich stets an die Anwälte gewandt, die bereits beteiligt waren.“ Zu Beginn wird ein seriöses Genealogen-Unternehmen kostenlos eine schriftliche Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Suche nach nächsten Angehörigen abgeben. Wenn der Ahnenforscher eine Erfolgshonorarvereinbarung anbietet, fallen wiederum keine Kosten und kein Risiko für den Nachlass an, da der Ahnenforscher alle Forschungskosten, einschließlich aller Auslagen und Maklergebühren, trägt und seine Ergebnisse dennoch dem Anwalt melden sollte.

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