Erstellen einer Urkunde über eine Familienvereinbarung oder -änderung

In England kann die Art und Weise, wie Eigentum aufgeteilt wird, wenn jemand stirbt, ohne ein Testament (dh ein Testament) zu hinterlassen, neu geordnet werden, wenn dies innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod geschieht.

Dies nennt man das Erstellen einer Familienvereinbarung oder -änderungsurkunde und allen Personen, die im Rahmen der Vereinbarung erben würden Regeln der Erbschaft muss zustimmen.

Sobald eine Einigung erzielt ist, kann das Vermögen anders verteilt werden, so dass diejenigen, die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erben würden, dennoch einen Teil des Nachlasses erhalten können. Alternativ könnten sie vereinbaren, dass der Betrag, den die Menschen erhalten, sich von dem unterscheidet, was sie nach den Intestitätsregeln erhalten würden.

Nachlass neu geordnet

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Nachlass neu geregelt werden sollte, benötigen Sie Rechtsberatung (und es ist möglicherweise möglich, Prozesskostenhilfe und/oder Prozesskostenhilfe zu erhalten).

Beispielsweise können Sie beim Gericht eine angemessene finanzielle Hilfe aus dem Nachlass des Verstorbenen beantragen, ohne ein Testament zu hinterlassen. Wenn Sie mit dieser Person zusammenlebten, aber nicht mit ihr verheiratet waren, erben Sie nach dem Gesetz über das Intestament nicht, aber Sie können bei den Gerichten finanzielle Unterstützung beantragen.

Sie müssen mit dieser Person unmittelbar vor ihrem Tod mindestens zwei Jahre zusammengelebt haben.

Kind der Familie

Ein weiteres Beispiel ist, wo Sie wie ein Kind der Familie behandelt wurden. Auch hier bedeuten Intestitätsregeln, dass Sie nicht erben würden, aber die Gerichte können zu Ihren Gunsten für finanzielle Unterstützung entscheiden.

Anträge müssen mit bestimmten Fristen gestellt werden, die je nach Umständen verlängert werden können.

Gerichte können regelmäßige Nachlasszahlungen, eine Nachlasspauschale und/oder aus dem Nachlass zu übertragende Sachen anordnen.

Die Regeln der Intestacy-Seitenleiste

Die Reihenfolge der Intestativität ist wie folgt

  • Verheiratete Partner oder Lebenspartner, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes tatsächlich verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten. (Partner, die sich formlos getrennt haben, können weiterhin unter der Regelung erben Regeln der Erbschaft).
  • Wenn die verstorbene Person überlebende Kinder, Enkel oder Urenkel hat und der Nachlass einen Wert von mehr als 270,000 £ hat, erbt der Partner:
  • Das gesamte persönliche Eigentum und die Besitztümer des Verstorbenen sowie die ersten 270,000 £ des Nachlasses und die Hälfte des verbleibenden Nachlasses.
  • Gibt es keine überlebenden Kinder, Enkel oder Urenkel, erbt der Partner alles (Erbschaft plus Zinsen ab dem Todestag).
  • Die Kinder des Erblassers erben, wenn es keinen überlebenden Ehe- oder Lebenspartner gibt. Wenn es zwei oder mehr Kinder gibt, erben sie den gleichen Teil des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn Eltern Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen haben.
  • Adoptierte Kinder haben die gleichen Rechte, einschließlich Stiefkinder, die von ihren Stiefeltern adoptiert wurden.
  • Kinder erhalten ihr Erbe erst, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder vor diesem Alter heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
  • Enkel und Urenkel erben nicht aus dem Nachlass einer Person ohne Testament, es sei denn, ihr Elternteil oder Großelternteil ist gestorben, bevor die Person ohne Testament gestorben ist, oder ihr Elternteil ist noch am Leben, wenn die Person ohne Testament stirbt, aber dann stirbt, bevor sie das 18. Lebensjahr erreicht hat, ohne geheiratet zu haben oder hatte eine Lebenspartnerschaft.
  • Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen des Erblassers können erben, je nachdem, ob ein überlebender Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder, Enkel oder Urenkel vorhanden sind.
  • Dasselbe gilt für Cousins.
  • Wenn es keine überlebenden Verwandten gibt, geht der Nachlass an die Krone über.

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