Die 3 Stufen des Testaments erklärt

Es gibt drei Stufen der Nachlassprüfung:

  • Stufe 1: Ausfüllen des Erbschaftssteuerkontos ('IHT').
  • Stufe 2: Einzug der Vermögenswerte und Begleichung der Verbindlichkeiten
  • Stufe 3: Verteilung des Nachlasses.

Wie arbeiten Sie? Hier ist unsere einfache Anleitung…

Stufe 1: Ausfüllen des Erbschaftssteuerkontos ('IHT').

Der erste Schritt besteht darin, das Erbschaftssteuerkonto (IHT) zu vervollständigen. Persönliche Vertreter müssen den Nachlass des Verstorbenen der Finanz- und Zollbehörde Ihrer Majestät (HMRC) melden, indem sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Verstorbenen ein IHT-Konto ausfüllen. Wenn auf dem Nachlass Erbschaftssteuer geschuldet ist, muss diese innerhalb von sechs Monaten bezahlt werden, um Zinsen zu vermeiden. Nachdem das IHT-Konto beglichen wurde (ob Geld geschuldet ist oder nicht), können persönliche Vertreter einen Nachlass beantragen.

In dieser Phase bestimmen persönliche Vertreter den Wert des Nachlasses und prüfen, ob IHT-Ausnahmen oder -Erleichterungen verfügbar sind.

Das bedeutet, alle Informationen über die Vermögenswerte des Verstorbenen (Bankkonten, digitale Vermögenswerte, bewegliche Sachen, Renten- und Lebensversicherungspolicen, Steuerangelegenheiten, Eigentum, Investitionen und/oder Treuhandinteressen) und die Verbindlichkeiten zu sammeln, die dazu beitragen, die Höhe der IHT zu reduzieren geschuldet (falls zutreffend).

Der persönliche Vertreter muss auch alle Schenkungen oder Übertragungen an einen Trust identifizieren, die in den letzten sieben Lebensjahren des Verstorbenen getätigt wurden, da diese der Erbschaftssteuer unterliegen können.

Es kann erforderlich sein, öffentliche Marktbewertungen für das Eigentum und die beweglichen Sachen des Verstorbenen einzuholen. Es gibt zwei Arten von IHT-Konten („IHT205“ und „IHT400“). Welche Sie verwenden, hängt vom Wert des Nachlasses und anderen Faktoren ab.

Das Ausfüllen des IHT-Kontos, einschließlich (falls zutreffend) der Berechnung der IHT-Gebühr, ist wohl der komplizierteste Teil des Nachlassverfahrens. Daher hilft es, sich von einem erfahrenen Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie es richtig machen.

Stufe 2: Einziehung der Vermögenswerte und Begleichung der Verbindlichkeiten

Sobald der Zuschuss ausgestellt wurde, müssen Kopien an jeden Vermögensinhaber des Verstorbenen gesendet werden, zusammen mit einem Antrag auf Schließung der Konten und Zahlung des Erlöses an die persönlichen Vertreter oder das Anwaltskonto des persönlichen Vertreters.

Erben müssen auch Anweisungen geben, ob sie es vorziehen, einen Vermögenswert (z. B. eine Immobilie oder eine Beteiligung) auf ihren eigenen Namen übertragen zu lassen, anstatt ihn zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die persönlichen Vertreter alle Nachlassverbindlichkeiten begleichen und die Zahlung etwaiger Barnachlässe in Betracht ziehen.

Stufe 3: Nachlassverteilung

Sobald alle Verbindlichkeiten, Steuern, Verwaltungskosten und Vermächtnisse bezahlt sind (und bestätigt wurde, dass keine weiteren IHT fällig sind), kann das verbleibende Vermögen des Nachlasses verteilt werden, bevor es aufgelöst wird.

Zum Schutz vor Haftungsansprüchen von unbekannten Begünstigten oder Gläubigern sollten persönliche Vertreter in Erwägung gezogen werden fehlende Begünstigtenversicherung und/oder fehlende Testamentsversicherungen.

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